Allgemeine Geschäftsbedingungen und Stellplatzordnung der H & H GbR, Walter und Heidi Hofmaier,  Maximilianstr. 2a, 85399 Hallbergmoos für den Wohnmobilstellplatzes und Campingplatzes ‚Camping Am Handwerkerhof‘, Am Handwerkerhof 1 in 85399 Hallbergmoos, Stand: 04.06.2025

 

  1. Geltungsbereich

 

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Stellplatzordnung gelten für alle Verträge über die Nutzung des Wohnmobilstellplatzes und Campingplatzes ‚Camping Am Handwerkerhof‘ zwischen dem Betreiber, der H&H GbR, Walter und Heidi Hofmaier, Maximilianstr. 2a, 85399 Hallbergmoos, und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend: Stellplatzgast) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

 

  1. Das Angebot der H&H GbR richtet sich sowohl an Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

  1. Zustandekommen des Vertrags

 

  1. Für den Fall des Vertragsschlusses kommt der Vertrag zustande zwischen der H&H GbR, Walter und Heidi Hofmaier, Maximilianstr. 2a, 85399 Hallbergmoos, und dem Stellplatzgast.

 

  1. Der Vertrag kommt durch mündliche oder schriftliche Vereinbarung, spätestens aber mit Befahren des Wohnmobilstellplatzes und Campingplatzes durch den Stellplatzgast, zustande.

 

III. Standort und Öffnungszeiten

 

  1. Der Stellplatz befindet sich Am Handwerkerhof 1, 85399 Hallbergmoos. Der Platz ist rund um die Uhr geöffnet. Um den Platz zu befahren, muss der Stellplatzgast sich am Check-In/-Out Schalter registrieren und bezahlen.

 

  1. Eine Reservierung ist nicht möglich. Die Nutzung bzw. Stellplatzvergabe erfolgt nach Verfügbarkeit.

 

  1. (Miet-) Preis, Zahlung und Fälligkeit

 

  1. Die jeweils gültigen (Miet-) Preise (Stellplatzgebühren) sowie ggf. anfallende sonstige Gebühren (z.B. Umweltgebühr, Hundepauschale, Strom, Wasser) ergeben sich aus dem jeweils gültigem Preisaushang oder gem. gesonderter Vereinbarung. Die jeweils angegebenen Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer sowie sonstige Preisbestandteile.

 

  1. Die Stellplatzgebühr gilt für eine Übernachtung inkl. 2 Personen und endet am Abreisetag um 12:00 Uhr. Nach 12:00 Uhr wird eine weitere Stellplatzgebühr, für eine Übernachtung inkl. 2 Personen, fällig. Weitere Personen werden gesondert berechnet.

 

  1. Die anfallenden Stellplatzgebühren einschließlich ggf. anfallender sonstiger Gebühren für die vom Stellplatzgast gewählte Aufenthaltsdauer sind als Gesamtbetrag (im Voraus) zu bezahlen. Der Betrag wird fällig mit Ankunft bzw. dem Befahren des Platzes. Die H&H GbR stellt dem Stellplatzgast einen Zahlungsbeleg aus, der deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen ist. Auf Verlangen der Betreiber oder von deren Beschäftigten ist der Beleg als Nachweis vorzuzeigen.

 

  1. Nutzung des Wohnmobilstellplatzes und Campingplatzes und maximale Nutzungsdauer

 

  1. Der Wohnmobilstellplatz wird zum vorübergehenden Abstellen von Reisemobilen für touristische Zwecke und damit zum vorübergehenden Aufenthalt der damit reisenden Personen vergeben. Reisemobile dürfen nur abgestellt werden, wenn sie über geeignete Möglichkeiten verfügen, Abfall, Abwasser und Fäkalien an Bord zu halten.

 

  1. Die Nutzungsdauer der ausgewiesenen Stellplätze für Reisemobile beträgt maximal 21 Tage.

 

  1. Der Wohnmobilstellplatz darf nur für den vorgesehenen Zweck genutzt werden. Nicht zugelassen sind deshalb insbesondere Motorräder, Reisebusse, Verkaufsmobile und -anhänger sowie Zelte.

 

  1. Die Nutzung des Wohnmobilstellplatzes ist ausschließlich mit ordnungsgemäß zugelassenen Fahrzeugen mit gültiger HU/ AU, und, falls erforderlich, bei Vorhandensein ggf. erforderlicher gesetzlicher Pflichtversicherungen, gestattet. Verantwortlich für die Erfüllung dieser Voraussetzungen ist der Stellplatzgast.

 

  1. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge und Anhänger werden auf Kosten des Halters abgeschleppt.

 

  1. Kündigung

 

  1. Das Recht zur ordentlichen Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

  1. Im Übrigen können beide Parteien können das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos, kündigen. Ein wichtiger Grund liegt dabei insbesondere dann vor, wenn die jeweils andere Partei sie nach dem Vertrag treffende Pflichten schwerwiegend verletzt oder wenn der Stellplatzgast durch sein Verhalten nachhaltig gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Stellplatzordnung verstößt.

 

VII. Haftung

 

  1. Die H & H GbR haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet die H&H GbR – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen  und vorhersehbaren Schaden.

 

  1. Soweit die Haftung nach Ziffern 1 und 2 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen der Firma H&H GbR.

 

  1. Die H&H GbR übernimmt keine Haftung für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Eintrittskarten, Karten für Beförderungsleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.).

 

  1. Es besteht keine Überwachungspflicht der H&H GbR für den Wohnmobilstellplatz und Campingplatz. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück der H&H GbR abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte sowie von Fahrrädern haftet die H&H GbR nicht, soweit der Stellplatzbetreiber, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben.

 

VIII. Rechtswahl/ Gerichtsstand & Salavtorische Klausel

 

  1. Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

 

  1. Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz der H&H GbR vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

Anhang. Stellplatzordnung

 

Die nachfolgende Stellplatzordnung ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Hausrecht

 

Die H&H GbR sowie deren Mitarbeiter und/ oder von ihr beauftragte Personen üben das Hausrecht auf dem Wohnmobilstellplatzes und Campingplatzes ‚Camping Am Handwerkerhof‘, Am Handwerkerhof 1 in 85399 Hallbergmoos, aus und achten auf die Einhaltung der sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten. Der Stellplatzgast hat erteilten Anweisungen unverzüglich Folge zu leisten.

 

Allgemeine Stellplatzordnung

 

  • Ruhezeiten: Damit die Mitcamper ungestört und gut schlafen können, bitten wir die Ruhezeiten von 22:00 bis 06:00 Uhr einzuhalten. Während dieser Zeit dürfen keine laute Musik gespielt werden und keine lautstarken Gespräche vor dem eigenen Reisemobil stattfinden. Auf allzu späte Anreisen sollte wenn möglich verzichtet werden.

  • Pkw müssen auf der Straße vor dem Gelände parken

 

  • Müll anständig entsorgen: Ein absolutes No-Go unter Campern ist es, Essensreste und weiteren Müll vor dem Wohnwagen liegen zu lassen bzw. nicht richtig zu entsorgen. Dies sieht nicht nur unschön aus, sondern lockt auch Wespen und Schädlinge an, welche sich nur allzu gern auf dem gesamten Campingplatz verteilen.

 

  • Campingstühle und -tische nachts zur Seite räumen: Achtung Stolperfalle: Klappe vor dem Schlafengehen dein Camping-Equipment zusammen und räume auf, damit Stühle und Tische in der Nacht nicht zum gefährlichen Hindernis für dich und andere Camper werden. Es besteht akutes Verletzungsrisiko!

 

  • Begrenzungen einhalten: Gerade dann, wenn mehrere Personen in einem Wohnmobil unterwegs sind, kann es sein, dass die Ausstattung viel Platz in Anspruch nimmt. Halte die vom Campingplatzbetreiber vorgegebenen Bereichsgrenzen unbedingt ein. So stellst du sicher, dass der Hausfrieden mit dem jeweiligen Campingnachbar gewahrt wird.

 

  • Das Abstellen der Fahrzeuge hat auf den Stellplätzen 1 bis 19 zu erfolgen. Parken außerhalb der Stellplätze ist untersagt.

 

  • Hunde oder sonstige Haustiere sind außerhalb der Fahrzeuge auf dem Wohnmobilstellplatz stets an der Leine zu halten. Tierkot ist zu entfernen.

 

  • Der Winterdienst (Räumen und Streuen) auf dem Wohnmobilstellplatz ist eingeschränkt.

 

  • Bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses ist die Parzelle geräumt sowie in sauberem und ursprünglichem Zustand zurückzugeben. Kommt der Stellplatzgast dieser Verpflichtung nicht nach, ist die H&H GbR berechtigt, den ordnungsgemäßen Zustand im Wege der Ersatzvornahme auf Kosten des Stellplatzgasts wiederherzustellen

 

  • Die Nutzung von Stromsäulen auf dem Stellplatz ist ausschließlich Campern vorbehalten, für die ein Stellplatz im Zeitraum der Nutzung gebucht wurde. Die Nutzung von Stromsäulen zur Aufladung von E-Fahrzeugen ist untersagt.

 

Verbote

 

Nicht erlaubt ist:

 

  • das Waschen und Reparieren von Fahrzeugen
  • das Abstellen von Wohnmobilen im Rahmen oder Zusammenhang mit einem Gewerbebetrieb oder für gewerbliche Zwecke
  • das Abstellen von Motorrädern, Reisebussen und Verkaufsanhängern
  • das Absetzen und Stehenlassen von Wohnkabinen
  • das Zelten
  • offenes Feuer, speziell das Grillen mit Holzkohle und das Abbrennen von Lagerfeuern
  • das Freihalten von Stellplätzen (Reservierung)
  • das Ablassen von Abwasser und Fäkalien außerhalb des dafür vorgesehenen Schachtes
  • Feuerwerk und Raketen
  • das Verunreinigen des Platzes und seiner Umgebung
  • das Entsorgen von Haus-/Sperrmüll auf dem Wohnmobilstellplatz
  • das Lagern von freistehenden Gasflaschen am Wohnmobil
  • Im Sanitärgebäude besteht striktes Rauchverbot.

 

Anhang. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden. Der Gast erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen des Stellplatzbetreibers bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen den Stellplatzbetreiber unverzüglich zu verständigen. Durch die vorstehenden Regelungen bleiben etwaige Gewährleistungsrechte des Gastes, insbesondere aus § 536 BGB, unberührt.